Arbeitsrecht

Die Vertretung Ihrer Interessen im gesamten Bereich des Arbeitsrechtes, einschließlich des kollektiven Arbeitsrechts, wird durch Herrn Rechtsanwalt Ruppert sowie Frau Rechtsanwältin Basile übernommen.

Herr Rechtsanwalt Ruppert ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und verfügt über langjährige Erfahrung und besondere theoretische Kenntnisse im Bereich des Arbeitsrechts. Frau Rechtsanwältin Basile nimmt seit Juni 2018 ebenfalls an der Fachanwaltsausbildung im Bereich Arbeitsrecht teil.

Das Arbeitsrecht umfasst folgende Bereiche, in denen Sie beraten und betreut werden können:

– Beendigung des Arbeitsverhältnisses
– Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung
– Kündigungsschutzprozesse
– Begründung des Arbeitsverhältnisses
– Gestaltung von Arbeitsverträgen
– Beratung vor Vertragsschluss
– Inhalt des Arbeitsverhältnisses
– Rechte des Arbeitnehmers
– Lohn-, Entgeltansprüche
– Urlaub, Überstunden und Teilzeit
– Rechte des Arbeitgebers
– Weisungs- und Direktionsrechte, Überstundenanordnung und Urlaubsgewährung
– Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats