Baurecht

Rechtsanwalt Ruppert vertritt sie aufgrund langjähriger Erfahrung kompetent in allen Bereichen des privaten Bauchrechts, das folgende Bereiche umfasst:

Geltendmachung und Abwehr von Werklohnansprüchen der Bauunternehmen und Bauhandwerker
Geltendmachung und Abwehr von Honoraransprüchen der Architekten und Fachplaner
Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsrechten bei Baumängeln
Durchführung von selbstständigen Beweisverfahren (Beweissicherungsverfahren)
Vertretung in Schiedsgerichtsverfahren
Beratung beim Abschluss von Bauverträgen
Beratung beim Abschluss von Verträgen über den Kauf gebrauchter Immobilien sowie Beratung und Vertretung bei der Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsrechten wegen Baumängeln einer gebrauchten Immobilie