Rechtsanwalt Ruppert vertritt sie aufgrund langjähriger Erfahrung kompetent in allen Bereichen des privaten Bauchrechts, das folgende Bereiche umfasst:
– | Geltendmachung und Abwehr von Werklohnansprüchen der Bauunternehmen und Bauhandwerker |
– | Geltendmachung und Abwehr von Honoraransprüchen der Architekten und Fachplaner |
– | Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsrechten bei Baumängeln |
– | Durchführung von selbstständigen Beweisverfahren (Beweissicherungsverfahren) |
– | Vertretung in Schiedsgerichtsverfahren |
– | Beratung beim Abschluss von Bauverträgen |
– | Beratung beim Abschluss von Verträgen über den Kauf gebrauchter Immobilien sowie Beratung und Vertretung bei der Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsrechten wegen Baumängeln einer gebrauchten Immobilie |