Sozialrecht

Im Bereich des Sozialrechts werden Sie in unserer Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Ruppert beraten und vertreten. Die Vertretung erfolgt sowohl im Verwaltungsverfahren gegenüber der jeweils zuständigen Behörde, als auch im anschließenden sozialgerichtlichen Verfahren.

Aufgrund der engen Verzahnung und teilweisen Überschneidung der Bereiche des Arbeits- und Sozialrechts ist durch die Qualifikation von Herrn Rechtsanwalt Ruppert als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie dessen langjährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Sozialrechts eine umfassende qualifizierte Betreuung im Bereich des Sozialrechts gewährleistet.

Herr Rechtsanwalt Ruppert vertritt Sie vor allem in folgenden Bereichen des Sozialrechts:

  • Arbeitsförderungsrecht; Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II sowie Insolvenzgeld und Kurzarbeitergeld
  • Rentenrecht; Erwerbsunfähigkeits- sowie Berufsunfähigkeitsrente
  • Unfallversicherungsrecht; Arbeits- und Wegeunfälle
  • Krankenversicherungsrecht, insbesondere Krankengeld sowie Fragen der Versicherungspflicht
  • Sozialhilferecht, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter
  • Schwerbehindertenrecht